AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren der SchadenDienst24 AG.

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch Informationen nach Art. 246 EGBGB (Einführungsgesetz BGB).

§ 1 Begriffsbestimmungen, Allgemeines

1.1 Anbieter der Fortbildungen, im Folgenden auch Seminare genannt, im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist die SchadenDienst24 AG, auch Akademie oder Anbieter genannt.

Vertragspartner des Anbieters ist das buchende Unternehmen. Sie buchen die vom Anbieter offerierten Seminare entweder für sich selbst oder für Ihre Angestellten oder für Dritte. Die

entsandten Teilnehmer gelten nicht als Teilnehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen. Als Teilnehmer gilt ausschließlich das buchende Unternehmen, als Gewerbetreibender (B2B). 1.2

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Anbieter und Teilnehmer. Sie gelten gegenüber solchen Teilnehmern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB

sind, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur

wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Der Anbieter informiert über Medien, Flyer und im Jahresprogramm, sowie über persönliche Beratung über die offerierten Seminare. Der Anbieter gibt hierdurch kein bindendes Angebot

auf Abschluss eines Vertrages ab. Vielmehr wird dem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem

Seminar abzugeben.

2.2 Aus den Unterlagen der Akademie können Teilnehmer bereitgestellte Anmeldeformulare ausdrucken und ausfüllen. Die Anmeldung zu dem ausgewählten Seminar kann mündlich, telefonisch

oder schriftlich erfolgen.

2.3 Nach Absendung der Anmeldung, oder nach mündlicher oder telefonischer Anmeldung, erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung per E-Mail an die von ihm beim Anmeldevorgang

angegebene E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung wird nach Prüfung der Teilnahmemöglichkeit erstellt und bildet damit eine verbindliche Bestätigung der Anmeldung.

2.4 Sofern Seminare Teilnehmerbegrenzungen vorsehen, kann der Anbieter die Anzahl der Einzelteilnehmer, die von dem Teilnehmer angemeldet werden können, begrenzen. Sollten trotz allem

nicht genügend Plätze für alle angemeldeten Einzelteilnehmer zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.5 Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Anbieter zustande.

§ 3 Rücktritt durch den Teilnehmer

3.1 Storniert der Teilnehmer die gebuchte und bestätigte Teilnahme zu einem Zeitpunkt, der länger als sechs Wochen vor der Veranstaltung liegt, wird eine Bearbeitungsgebühr

von 150,- € fällig. Die volle Gebühr wird jedoch bei kombinierte Reisen fällig, wie z.B. Kreuzfahrten, zu denen keine Erstattung nach Buchung erfolgen kann.

3.2 Liegt der Zeitpunkt der Stornierung der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer zwischen sechs Wochen und länger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn,

wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr fällig, auch hier gilt die vorgenannte Ausnahme zu Reisen.

3.3 Erfolgt eine Stornierung der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer zu einem Zeitpunkt, der weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn liegt, ist die volle

Teilnahmegebühr fällig. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

3.4 Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu erbringen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Widerrufsrecht der Teilnehmer

Die Ausbildungen zur Technik können durch die Durchführung in Betrieben - und somit im turbulenten Baustellenbetrieb - nicht immer den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung

(ArbStättV) entsprechen. Teilnehmern steht daher kein Rücktrittsrecht zu, soweit durch diese realistischen Rahmenbedingungen am Bau, Vorgaben aus dieser Verordnung nicht

erreicht werden. Die Veranstaltungen sind nur Unternehmern gem. § 14 BGB und keinen Verbrauchern zugänglich. Die Ausübung des Widerrufsrechts gem. §§ 312 g, 355 BGB

steht lediglich Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB zu, so dass den Teilnehmern als Unternehmern kein Widerrufsrecht zusteht.

§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Anbieter kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn im Falle einer durch das Leistungsangebot festgelegten Mindestteilnehmerzahl diese nicht erreicht ist oder aus

anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten etc.) vor Seminarbeginn von einer Durchführung abgesehen wird. Der Teilnehmer erhält davon unverzüglich nach

Erkenntnis eine entsprechende Mitteilung und ein Ersatzangebot, das innerhalb von sechs Monaten durchgeführt sein muss. Ist dieses nicht möglich, erhält der Teilnehmer eine Rücktrittserklärung.

Entrichtete Seminargebühren werden bei Erteilung einer Rücktrittserklärung zurückerstattet. Eventuell anfallende Stornogebühren für Reise- und Übernachtungskosten der angemeldeten

Teilnehmer können gegenüber dem Anbieter nur dann geltend gemacht werden, wenn dieser gemäß der Regelung in 10.1 für den entstandenen Schaden haftet.

§ 6 Umbuchung

Das Verlangen nach Umbuchung durch den Teilnehmer, gleich aus welchem Grund, gilt nicht als Rücktritt gemäß der Ziffer 3 und ist generell möglich, sofern die Kosten für die ursprüngliche

Buchung ausgeglichen sind. Die Erstellung einer Umbuchungsbestätigung ist bei einmaliger Umbuchung kostenlos. Die Umbuchungsbestätigung entbindet den Teilnehmer nicht von der

fristgerechten Zahlung der Kosten des ursprünglich gebuchten Seminars sowie zu Kosten von etwaig gebuchten Zusatzleistungen. Für jede weitere Umbuchung eines Seminars oder gewünschte

Buchungsbestätigung für einen Ersatzteilnehmer wird eine Umbuchungspauschale von 70,- zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.

§ 7 Leistungen, Abänderung des Leistungsangebots

7.1 Der Anbieter wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Der

Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot sowie aus dem Jahresprogramm, in dem Inhalte und Unterrichtseinheiten (UE) aufgeführt sind.

7.2 Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Durchführung des Seminars

dann vorgenommen werden, wenn die Änderung oder die Abweichung zweckmäßig ist und soweit diese das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändert.

7.3 Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Ziffer 7.2 werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Als nicht wesentlich gelten hierzu insbesondere

Abweichungen, die sich auf den Ort der Seminardurchführung in Handwerksbetrieben ergeben. Es kann zu räumlichen Einschränkungen z.B. nach Arbeitsstättenverordnung (Belichtung, Lüftung

zeitanteilig) durch betriebliche Gegebenheiten in Handwerksbetrieben kommen, die jedoch durch Einblick in derartige Fachbetriebe entschädigt werden.

7.4 Die Raum- und Verpflegungspauschale enthält Raumkosten, Tagungsgetränke entgeltlich gestellt vom Betrieb am Ort der Veranstaltung. Weiterhin anteilig die Kosten für ein Mittagessen

mit Getränken, sowie als Wunschleistung Frühstückssnacks. Der Anbieter ist auf Wunschleistungen anzusprechen, soweit dieses von Teilnehmern gefordert wird.Schaden

§ 8 Mitwirkungspflichten der Teilnehmer / Prüfung / Qualifizierungsnachweis

Der Teilnehmer hat die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von dem Anbieter geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen. Insbesondere hat er

dem Anbieter die notwendigen Personalien der Einzelteilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

8.1 Von der Seminargebühr sind Vorträge an den gebuchten Seminartagen sowie Teilnehmerskripte und –unterlagen umfasst, soweit sie vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden und nicht

etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem

Anbieter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche

Zustimmung des Anbieters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

8.2 Die Seminare des Anbieters gelten als Qualifizierungen im Fachbereich „Schadenservice Gebäude & Wohnen“. Zum Nachweis der erlangten beruflichen Qualifizierung, werden zu bestimmten

Seminaren Prüfungen angeboten. Prüfungen durch Dritte sind gesondert kostenpflichtig. Es steht dem Teilnehmer frei, dieses Zusatzangebot abzulehnen, oder anzunehmen. Nimmt ein

Teilnehmer an Prüfungen teil, gilt dieses als Annahme des Angebots. Zu abgelegten Prüfungen erfolgt die Übersendung der Qualifizierungsmaßnahmen und der Rechnung zu Prüfungskosten

erst nach dem Seminar.

§ 9 Seminargebühr, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

9.1 Zu Buchungen von Seminaren und Zusatzleistungen erhält der Teilnehmer zusammen mit der Buchungsbestätigung eine Rechnung. Die Fälligkeit der Zahlung liegt 30 Tage vor Seminarbeginn.

Liegt die Buchung unter 30 Tagen vor Seminarbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort ohne Abzug fällig. Rechnungen zu abgelegten Prüfungen werden erst nach dem Seminar versandt. Diese

Rechnungen zur Prüfungsgebühr sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.

9.2 Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und Zusatzleistungen vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminare oder Veranstaltungen, gleich aus welchem

Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter Ziffer 7 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der

vereinbarten Seminargebühr.

9.3 Der Teilnehmer ist Schuldner der Seminargebühr, auch wenn im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Einzelteilnehmer etwas anderes geregelt ist.

9.4 Gerät der Teilnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Anbieters in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden

nachzuweisen und geltend zu machen. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9.5 Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Ein

Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 10 Haftung

10.1 Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht, soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt

nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter

oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die Haftung für Schäden aus solchen fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen, die sich auf Kardinalpflichten beziehen.

10.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen

solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

10.3 Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Teilnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen

verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Anbieters liegt die oben beschriebene Verantwortlichkeit bei diesem. Räumlichkeiten von Dritten gelten als solche des Anbieters.

Der Anbieter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial, Geräte etc.), es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung

des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

§ 11 Datenerfassung / Datenschutz

11.1 Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des BDSG die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung

der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen elektronisch speichern und nutzen. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner

personenbezogenen Daten und ggf. angefertigter Fotoaufnahmen der Seminargruppe zu Werbemaßnahmen auf der Internetseite des Anbieters einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich der

Teilnehmer auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Anbieters einverstanden.

11.2 Vertragspartner und Teilnehmer können der Nutzung personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung nach Erteilung der Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen,

ohne dass durch den Widerspruch – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – Kosten entstehen.

Ein solcher Widerspruch ist an keine besondere Form gebunden und an folgende Kontaktdaten zu richten: per E-Mail an: Info@schadendienst24.de oder per Postbrief an unsere Adresse.

Sie können außerdem eine erteilte Einwilligung auch im Gesamten jederzeit durch eine Mitteilung, die an keine besondere Form gebunden ist, an die nachfolgend genannten Kontaktdaten

widerrufen: per E-Mail an: Info@schadendienst24.com oder per Postbrief an unsere Adresse. Auch hierfür entstehen – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und

Übermittlung – keinerlei Kosten.

11.3 Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen der Teilnehmer und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf

der Internetseite des Anbieters jederzeit über die Schaltfläche „Datenschutz“ abrufbar ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

12.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen aus einem Vertrag oder dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen oder bei Durchführung eines Vertrags ergänzungsbedürftige

Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Bedingungen noch die Wirksamkeit des Vertrags und/oder dieser

Bedingungen im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise

die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

12.3 Soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird das zuständige

Gericht am Sitz des Anbieters, als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehenden Streitigkeiten

vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

F150-K/1.2 - D-32609 Hüllhorst, im November 2024